Samstag, 05. Januar 2008 um 07:00
Die Förderung des Neubaus von Lkw-fahrbaren Wegen zur Bewirtschaftung noch unerschlossener Waldteile wurde ergänzt; Walderschließung nach FORSTWEGR 2007: auch Zubringerwege sind förderfähig. Also Wege, die "aufgrund untergeordneter Verkehrsbedingungen mit geringeren Baustandards erstellt werden können. Diese Kategorie Lkw-fahrbarer Wege (keine Rückegassen!) dient vor allem in schwierig zu erschließenden Steillagen des Mittelgebirgs- und Gebirgsraums einer wirtschaftlichen und angepassten Walderschließung. [...] Die bisher getrennte Förderung von Wiederherstellung und Instandsetzung nach Schadereignissen wurde zur einfachren Abwicklung zum Fördertatbestand "Wegereparatur". Nach wie vor nicht gefördert wird die regulär notwendige Wegeunterhaltung."