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Wegpflege Richtlinien

Richtlinien

Richtlinien zur Wegpflege

Dezember 2004 / Januar 2005
Infobroschüren und Waldfunktionskarte via Internet beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten bestellt.
 
16.01.2005

e-mail von Frau Popp an das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten

Dank für die prompte Zusendung des wirklich ganz hervorragenden Info-Materials.

"Eine Bitte habe ich noch: Können Sie mir auch eine Kopie der Richtlinien für die Erschließung des Staatswaldes in Bayern (RES) zukommen lassen? Und eine Information zu Bauausführung und Unterhalt von Wegen? [...]"

 
11.02.2005

Keine Antwort, also nachgehakt

email vom 16.01.2005 erneut geschickt
 
25.02.2005

Keine Antwort, wieder nachgehakt

Anfrage vom 16.01.2005 per Brief geschickt
 
28.02.2005

Antwort vom Staatsministerium (V 2-V 500-1372)

Man teilt mir mit, dass man meinem Wunsch leider nicht nachkommen könne, da die Richtlinie zur Erschließung des Staatswaldes eine "verwaltungsinterne Arbeitsanweisung" sei und nicht zum allgemeinen Informationsmaterial zähle, das an die Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben werde.

Falls ich nähere Informationen zum Wegebau wünsche, könne ich mich gerne bei meinem zuständigen Forstamt informieren.

 
03.03.2005

Brief von Frau Popp an das Staatsministerium

"[...] Was ist, wenn eine verwaltungsinterne Arbeitsanweisung nicht befolgt wird?"
 
07.03.2005

Antwort vom Staatsministerium (V 2-V 500-1372)

Abwimmelndes Schreiben ohne Antwort auf die gestellte Frage.
 
10.03.2005

Brief von Frau Popp an das Staatsministerium

"[...] Was ist, wenn eine verwaltungsinterne Arbeitsanweisung nicht befolgt wird? An wen wende ich mich? Wer sorgt für Abhilfe, wer sorgt dafür, dass Arbeitsanweisungen umgesetzt werden? In diesem Fall Herr Staatsminister Miller? [...]"
 
17.03.2005

Antwort vom Staatsministerium (V 2-V 500-1372.2)

Man teilt mir mit, dass im Falle eines Nichtbefolgens einer Arbeitsanweisung grundsätzlich vom Dienstvorgesetzten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten darauf hingewirkt werde, dass die Anweisung durchgeführt wird.
 
Mittlerweile wissen wir ja alle, wie eine ordnungsgemäße Deck- bzw. Verschleißschicht bzw. ein ordnungsgemäßer Weg auszusehen hat:

"Ist die Deckschicht verbraucht oder ausgemagert, so ist Material zuzugeben."

Diese Richtlinien gelten seit April 1982. Warum leugnet jede Einheit der Bayerischen Staatsforstverwaltung (vom Vertreter des Forstamtes Selb oder Weißenstadt bis hin zum zuständigen Fachreferenten am Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten) ihre Existenz, indem sie uns erzählen, es gäbe keine Regeln, nach denen ein Weg zu bauen wäre? Der Forst könne machen, was er wolle?

Warum wirkt in diesem Falle des Nichtbefolgens einer "Arbeitsanweisung" der Dienstvorgesetzte nicht umgehend darauf hin, dass sie sofort durchgeführt wird? Warum beschwichtigt man uns, vertröstet uns, wimmelt uns ab, erzählt uns anscheinend die Unwahrheit und versucht, uns persönlich lächerlich zu machen und einzuschüchtern?

Warum müssen sich die Erholungssuchenden hier seit Jahren über Wege mühen, die absolut nicht in Ordnung sind; warum verschlechtert die Bayerische Staatsforstverwaltung die allgemeine Wegsituation kontinuierlich durch zu groben Schotter oder gar durch Wege, bei denen die Deck- bzw. Verschleißschicht komplett fehlt?

 
Schotterweg
Bei unserem Ortstermin im Frühjahr 2001 erzählte uns das Forstamt Selb, solche Wege wären völlig in Ordnung, bald würden alle Wege so aussehen, und wenn es anderswo noch Wege gibt, die anders aussehen (feste Wege mit Sand oder feinem Splitt beispielsweise), dann nur, weil sie "verschludert" sind. Was sich bald ändern wird.
 
Allerdings erfahren wir dann 2004, dass das gar nicht stimmt. Solche Wege dürfte es NICHT geben, sie sind NICHT in Ordnung; dieser Schotter, der den Erholungssuchenden zum Teil noch nach 5 Jahren massiv zu schaffen macht, hätte in dieser Form NICHT aufgebracht werden dürfen.